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Gebühren

Für die Tätigkeit eines gerichtlich zugelassenen Rentenberaters entstehen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.

Für eine Erstberatung beträgt die Gebühr nach dem RVG 333,20 € inklusive Auslagenpauschale und der gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.
(BdF IV B 5-S 2255-357/97)

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